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AHV IV & Sozialversicherung

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – Ausgleichskasse Luzern

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Das ist die wichtigste Adresse, wenn Rente und Einkommen nach einem Hirnschlag nicht mehr reichen. Im Kanton Luzern ist WAS zwar die kantonale Ausgleichskasse, das Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen muss aber ausdrücklich bei der AHV-Zweigstelle der eigenen Wohngemeinde eingereicht werden, nicht direkt bei WAS in Kriens – wer das nicht weiss, schickt das Formular an die falsche Stelle. Der Anspruch gilt rückwirkend, wenn man sich innert sechs Monaten nach Rentenbestätigung meldet. Offen für alle Luzerner Gemeinden, die AHV-Zweigstelle vor Ort berät auch persönlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Anmeldung erforderlich
Adresse
Langsägestrasse 13, 6010 Kriens

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)

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