WAS Wirtschaft Arbeit Soziales – Ausgleichskasse Luzern
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde
Was diese Stelle für Sie tut
Das ist die wichtigste Adresse, wenn Rente und Einkommen nach einem Hirnschlag nicht mehr reichen. Im Kanton Luzern ist WAS zwar die kantonale Ausgleichskasse, das Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen muss aber ausdrücklich bei der AHV-Zweigstelle der eigenen Wohngemeinde eingereicht werden, nicht direkt bei WAS in Kriens – wer das nicht weiss, schickt das Formular an die falsche Stelle. Der Anspruch gilt rückwirkend, wenn man sich innert sechs Monaten nach Rentenbestätigung meldet. Offen für alle Luzerner Gemeinden, die AHV-Zweigstelle vor Ort berät auch persönlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Adresse
- Langsägestrasse 13, 6010 Kriens
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)
