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AHV IV & Sozialversicherung

SVA Basel-Landschaft

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten im Kanton Basel-Landschaft eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig ist die SVA Basel-Landschaft; Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Beitragsjahres. Nach einem Hirnschlag lohnt sich die Prüfung besonders dann, wenn ein Erwerbseinkommen wegfällt und sich die Verhältnisse deutlich verändert haben. Bei Rückfragen die AHV-Nummer bereithalten und persönliche Termine vorgängig vereinbaren.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Anmeldung erforderlich
Adresse
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Zeiten
IPV-Team telefonisch Mo, Di und Do; Schalter Mo–Fr 08:30–12:00 / 13:30–16:30

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)

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