AHV IV & Sozialversicherung
SVA Basel-Landschaft
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten im Kanton Basel-Landschaft eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig ist die SVA Basel-Landschaft; Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Beitragsjahres. Nach einem Hirnschlag lohnt sich die Prüfung besonders dann, wenn ein Erwerbseinkommen wegfällt und sich die Verhältnisse deutlich verändert haben. Bei Rückfragen die AHV-Nummer bereithalten und persönliche Termine vorgängig vereinbaren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Adresse
- Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
- Zeiten
- IPV-Team telefonisch Mo, Di und Do; Schalter Mo–Fr 08:30–12:00 / 13:30–16:30
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
