SVA Aargau / IV-Stelle Aargau
Arbeitsplatzerhalt (Früherfassung für Arbeitgebende)
Was diese Stelle für Sie tut
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Arbeitgebende, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nach Krankheit oder Unfall im Betrieb behalten möchten. Über eine Früherfassungsmeldung – die betroffene Person muss vorher informiert werden – kann die SVA Aargau schon vor einer vollständigen IV-Anmeldung klären, ob Unterstützung wie Arbeitsplatzanpassungen, Ausbildungskurse oder Job Coaching sinnvoll sind. Für Menschen, die nach einem Schlaganfall in reduziertem Pensum weiterarbeiten, ist das besonders relevant, weil hier ausdrücklich schon vor der eigentlichen IV-Anmeldung Unterstützung möglich ist. Explizite Hinweise auf neurologische Krankheitsbilder fehlen, das Instrument steht aber allen gesundheitlich beeinträchtigten Angestellten offen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Direkt kontaktierbar
- Adresse
- Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau
- Zeiten
- Montag–Freitag, 8:30–12:00 und 13:30–17:00 Uhr
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
