AHV IV & Sozialversicherung
Pro Infirmis
Rechtsratgeber: Hilflosenentschädigung bei Volljährigen
Geprüft im Juli 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Pro Infirmis erklärt hier konkret in Franken, was die drei Schweregrade der Hilflosenentschädigung bedeuten: leicht rund 504 Franken, mittel rund 1260 Franken und schwer rund 2016 Franken pro Monat. Für Angehörige, die nach einem schweren Schlaganfall oft zum ersten Mal mit IV-Formularen konfrontiert sind, macht diese konkrete Zahlenangabe den abstrakten Leistungsanspruch greifbar. Für die Antragstellung und Beratung verweist Pro Infirmis an die eigene kantonale Beratungsstelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Schweiz
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
