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AHV IV & Sozialversicherung

Pro Infirmis

Rechtsratgeber: Hilflosenentschädigung bei Volljährigen

Geprüft im Juli 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Pro Infirmis erklärt hier konkret in Franken, was die drei Schweregrade der Hilflosenentschädigung bedeuten: leicht rund 504 Franken, mittel rund 1260 Franken und schwer rund 2016 Franken pro Monat. Für Angehörige, die nach einem schweren Schlaganfall oft zum ersten Mal mit IV-Formularen konfrontiert sind, macht diese konkrete Zahlenangabe den abstrakten Leistungsanspruch greifbar. Für die Antragstellung und Beratung verweist Pro Infirmis an die eigene kantonale Beratungsstelle.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
IV
Zugang
Anmeldung erforderlich
Sprachen
Deutsch
Adresse
Schweiz

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)

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