AHV IV & Sozialversicherung
Prämienverbilligung Kanton Bern
Amt für Sozialversicherungen (ASV) – Prämienverbilligung Krankenversicherung
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Wer nach einem Hirnschlag deutlich weniger verdient, hat oft Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig dafür ist im Kanton Bern nicht die Ausgleichskasse, sondern das Amt für Sozialversicherungen, das den Anspruch auch ohne Bezug von Ergänzungsleistungen prüft. Die meisten Berechtigten werden automatisch ermittelt, wer aber neu ins Raster fällt, kann sich hier melden oder online einen Antrag stellen. Das entlastet das Budget spürbar, gerade wenn eine IV-Rente noch nicht feststeht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Sprachen
- Deutsch, Französisch
- Adresse
- Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
