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AHV IV & Sozialversicherung

Prämienverbilligung Kanton Bern

Amt für Sozialversicherungen (ASV) – Prämienverbilligung Krankenversicherung

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Wer nach einem Hirnschlag deutlich weniger verdient, hat oft Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämie. Zuständig dafür ist im Kanton Bern nicht die Ausgleichskasse, sondern das Amt für Sozialversicherungen, das den Anspruch auch ohne Bezug von Ergänzungsleistungen prüft. Die meisten Berechtigten werden automatisch ermittelt, wer aber neu ins Raster fällt, kann sich hier melden oder online einen Antrag stellen. Das entlastet das Budget spürbar, gerade wenn eine IV-Rente noch nicht feststeht.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Anmeldung erforderlich
Sprachen
Deutsch, Französisch
Adresse
Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)

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