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Weitere Angebote

KESB Region St. Gallen

Recht & Finanzen – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – Beistandschaft

Geprüft im Juli 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Wenn eine Person nach einem schweren Schlaganfall wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und kein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt, prüft die KESB die Errichtung einer Beistandschaft. Sie klärt, wer die betroffene Person in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen vertreten darf. Angehörige können sich bei Fragen zu Beistandschaften direkt an die zuständige regionale KESB wenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zugang
Direkt kontaktierbar
Sprachen
Deutsch
Adresse
Bahnhofplatz 1, Postfach 1143, 9001 St. Gallen

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Wer bezahlt, Zeiten)

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