Weitere Angebote
KESB Region St. Gallen
Recht & Finanzen – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde – Beistandschaft
Geprüft im Juli 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Wenn eine Person nach einem schweren Schlaganfall wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und kein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt, prüft die KESB die Errichtung einer Beistandschaft. Sie klärt, wer die betroffene Person in finanziellen, rechtlichen oder gesundheitlichen Fragen vertreten darf. Angehörige können sich bei Fragen zu Beistandschaften direkt an die zuständige regionale KESB wenden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zugang
- Direkt kontaktierbar
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Bahnhofplatz 1, Postfach 1143, 9001 St. Gallen
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Wer bezahlt, Zeiten)
