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KESB Bern (Stadt)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die Stadt Bern
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Die KESB Bern (Stadt) entscheidet, wenn eine betroffene Person nach einem schweren Hirnschlag nicht mehr selbst über ihre Angelegenheiten bestimmen kann und eine Beistandschaft nötig wird. Angehörige können sich hier melden, wenn sie eine Vertretung für eine urteilsunfähige Person beantragen oder Fragen zum Erwachsenenschutz haben. Zuständig ist die Behörde für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Bern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Direkt kontaktierbar
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Predigergasse 10, Postfach, 3001 Bern
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
