Weitere Angebote
Kanton St. Gallen – Dienst für Pflege und Entwicklung
Wohnen & Umbau – Akut- und Übergangspflege nach Spitalaustritt
Geprüft im Juli 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Wenn nach dem Spitalaustritt noch nicht klar ist, ob eine Rückkehr nach Hause möglich ist, kann für maximal 14 Tage eine Akut- und Übergangspflege in einem Pflegeheim verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt dabei einen grossen Teil der Pflegekosten. Diese kantonale Stelle informiert über die Voraussetzungen, die Verordnung durch den Spitalarzt und welche Pflegeheime im Kanton St. Gallen diese Betten anbieten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Grundversicherung
- Zugang
- Ärztliche Verordnung nötig
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
