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Weitere Angebote

Kanton St. Gallen – Dienst für Pflege und Entwicklung

Wohnen & Umbau – Akut- und Übergangspflege nach Spitalaustritt

Geprüft im Juli 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Wenn nach dem Spitalaustritt noch nicht klar ist, ob eine Rückkehr nach Hause möglich ist, kann für maximal 14 Tage eine Akut- und Übergangspflege in einem Pflegeheim verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt dabei einen grossen Teil der Pflegekosten. Diese kantonale Stelle informiert über die Voraussetzungen, die Verordnung durch den Spitalarzt und welche Pflegeheime im Kanton St. Gallen diese Betten anbieten.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Grundversicherung
Zugang
Ärztliche Verordnung nötig
Sprachen
Deutsch
Adresse
Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)

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