Pflege & Wohnen
Kanton St.Gallen — Dienst für Pflege und Entwicklung
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Geprüft im Juli 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Wenn der Spitalarzt nach einem Hirnschlag findet, jemand sei zwar austrittsbereit, aber noch nicht bereit für zuhause, kann er die Akut- und Übergangspflege anordnen – zwingend mit einem speziellen Formular. Die Pflege dauert höchstens 14 Tage, eine Verlängerung ist nicht möglich, und die Kosten teilen sich Wohngemeinde (55%) und Krankenversicherung (45%); die Familie zahlt nur Kost und Logis sowie die übliche Franchise. Diese kurze Übergangszeit kann entscheidend sein, um in Ruhe eine Spitex-Lösung oder einen Heimplatz zu organisieren, statt überstürzt nach Hause zu müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Grundversicherung; Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Ärztliche Verordnung nötig
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
