IV-Stelle Kanton Bern
Integrationsmassnahmen
Was diese Stelle für Sie tut
Integrationsmassnahmen helfen, sich nach einer längeren gesundheitlichen Krise schrittweise wieder an einen Arbeitsalltag zu gewöhnen, bevor eine eigentliche berufliche Massnahme wie eine Umschulung möglich ist. Vorausgesetzt wird, dass jemand seit rund sechs Monaten mindestens zur Hälfte arbeitsunfähig ist, aber schon wieder ein paar Stunden Präsenz am Tag schafft. Nach einem Hirnschlag ist das oft die Phase, in der Fatigue und Konzentrationsschwierigkeiten den Alltag stärker bestimmen als eine sichtbare Lähmung. Die Massnahme findet entweder in einer spezialisierten Institution oder direkt in einem Betrieb statt und baut Schritt für Schritt wieder Belastbarkeit auf.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Scheibenstrasse 70, 3001 Bern
- Zeiten
- Mo–Do 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr; Fr 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr
