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AHV IV & Sozialversicherung

Informationsstelle AHV/IV

Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (Merkblatt 4.13)

Geprüft im Juli 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Die Hilflosenentschädigung ist eine der am meisten unterschätzten IV-Leistungen: Sie steht Menschen zu, die im Alltag regelmässig Hilfe beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege brauchen, was nach einem schweren Schlaganfall sehr häufig der Fall ist. Je nach Schweregrad (leicht, mittel, schwer) wird ein monatlicher Pauschalbetrag ausbezahlt, unabhängig davon, wer die Betreuung übernimmt, ob professionelle Pflege oder die eigenen Angehörigen. Das offizielle Merkblatt 4.13 ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und sollte in jeder betroffenen Familie einmal gelesen werden, da die Leistung oft nicht automatisch geprüft wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
IV
Zugang
Anmeldung erforderlich
Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch
Adresse
Schweiz

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)

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