Informationsstelle AHV/IV
Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (Merkblatt 4.13)
Was diese Stelle für Sie tut
Die Hilflosenentschädigung ist eine der am meisten unterschätzten IV-Leistungen: Sie steht Menschen zu, die im Alltag regelmässig Hilfe beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege brauchen, was nach einem schweren Schlaganfall sehr häufig der Fall ist. Je nach Schweregrad (leicht, mittel, schwer) wird ein monatlicher Pauschalbetrag ausbezahlt, unabhängig davon, wer die Betreuung übernimmt, ob professionelle Pflege oder die eigenen Angehörigen. Das offizielle Merkblatt 4.13 ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und sollte in jeder betroffenen Familie einmal gelesen werden, da die Leistung oft nicht automatisch geprüft wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Sprachen
- Deutsch, Französisch, Italienisch
- Adresse
- Schweiz
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Zeiten)
