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Weitere Angebote

Gesundheitsdirektion Kanton Zug

Spitalfinanzierung inkl. Akut- und Übergangspflege

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Offizielle Seite der Zuger Gesundheitsdirektion zur Spitalfinanzierung; sie nennt den kantonalen Kostenanteil an der Akut- und Übergangspflege (99 % für 2026/2027), beschreibt aber den konkreten Ablauf der AÜP-Anordnung nicht im Detail. Für praktische Fragen zur Anordnung nach einem Hirnschlag sollte das austretende Spital (z. B. Zuger Kantonsspital) direkt kontaktiert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Zuweisung durch Spital
Adresse
Neugasse 2, 6301 Zug
Zeiten
Mo–Fr 08.00–11.45 und 14.00–17.00 Uhr

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)

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