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Gesundheitsdirektion Kanton Zug
Spitalfinanzierung inkl. Akut- und Übergangspflege
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Offizielle Seite der Zuger Gesundheitsdirektion zur Spitalfinanzierung; sie nennt den kantonalen Kostenanteil an der Akut- und Übergangspflege (99 % für 2026/2027), beschreibt aber den konkreten Ablauf der AÜP-Anordnung nicht im Detail. Für praktische Fragen zur Anordnung nach einem Hirnschlag sollte das austretende Spital (z. B. Zuger Kantonsspital) direkt kontaktiert werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Zuweisung durch Spital
- Adresse
- Neugasse 2, 6301 Zug
- Zeiten
- Mo–Fr 08.00–11.45 und 14.00–17.00 Uhr
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
