Familiengericht Lenzburg (als KESB)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Was diese Stelle für Sie tut
Das Familiengericht Lenzburg ist die KESB-Instanz für den gesamten Bezirk Lenzburg: die Stadt Lenzburg sowie Ammerswil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Wenn ein Hirnschlag dazu führt, dass jemand seine finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, prüft dieses Gericht auf Meldung von Angehörigen, Ärzten oder Spitälern, ob eine Beistandschaft nötig ist. Es genehmigt auch Vorsorgeaufträge, die bereits vor dem Ereignis erstellt wurden. Praktisch alle diese Gemeinden gehören zugleich zum Trägerverband der Sozialen Dienstleistungen Region Lenzburg (SDRL), die im Auftrag des Gerichts Beistandschaften führt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Adresse
- Malagarain 2, 5600 Lenzburg
- Zeiten
- Mo–Fr 08:00–11:30 / 13:30–16:00 (Termine bis 17:00 nach Vereinbarung)
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
