Familiengericht Baden (als KESB)
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Was diese Stelle für Sie tut
Der Gerichtskreis Baden ist mit 25 Gemeinden einer der grössten im Kanton: Neben der Stadt Baden gehören Bellikon, Bergdietikon, Birmenstorf, Ehrendingen, Ennetbaden, Fislisbach, Freienwil, Gebenstorf, Killwangen, Künten, Mägenwil, Mellingen, Neuenhof, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Obersiggenthal, Remetschwil, Spreitenbach, Stetten, Untersiggenthal, Wettingen, Wohlenschwil, Würenlingen und Würenlos dazu. Wer in diesem Gebiet nach einem Hirnschlag eine rechtliche Vertretung braucht, wendet sich an das Familiengericht Baden, das dort die Aufgaben der KESB wahrnimmt. Es entscheidet über Beistandschaften, prüft Vorsorgeaufträge und wird aktiv, wenn eine betroffene Person sich selbst nicht mehr ausreichend schützen kann. Für Angehörige ist das oft der erste Ort, an dem sie sich informieren, wie eine Erwachsenenschutzmassnahme überhaupt funktioniert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Anmeldung erforderlich
- Adresse
- Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
- Zeiten
- Mo–Fr 08:00–11:30 / 13:30–16:00 (Termine bis 17:00 nach Vereinbarung)
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
