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AHV IV & Sozialversicherung

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Ergänzungsleistungen

Geprüft im Juli 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gleichen die Lücke aus, wenn Rente und übriges Einkommen die anerkannten Ausgaben nicht mehr decken. Das kann nach einem Schlaganfall schnell passieren, wenn zusätzlich zur Miete auch Pflege zuhause, eine Tagesstätte oder ein Heimplatz finanziert werden müssen. Auch ungedeckte Krankheitskosten wie Selbstbehalte für Medikamente oder Therapien können darüber abgerechnet werden. Ein formloses Gesuch bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern genügt, um die Abklärung anzustossen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
IV
Zugang
Direkt kontaktierbar
Sprachen
Deutsch
Adresse
Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
Zeiten
Mo–Mi 08:00–12:00 / 13:30–17:00, Do ab 09:00, Fr bis 16:00

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