AHV IV & Sozialversicherung
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Ergänzungsleistungen
Geprüft im Juli 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV gleichen die Lücke aus, wenn Rente und übriges Einkommen die anerkannten Ausgaben nicht mehr decken. Das kann nach einem Schlaganfall schnell passieren, wenn zusätzlich zur Miete auch Pflege zuhause, eine Tagesstätte oder ein Heimplatz finanziert werden müssen. Auch ungedeckte Krankheitskosten wie Selbstbehalte für Medikamente oder Therapien können darüber abgerechnet werden. Ein formloses Gesuch bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern genügt, um die Abklärung anzustossen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- IV
- Zugang
- Direkt kontaktierbar
- Sprachen
- Deutsch
- Adresse
- Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
- Zeiten
- Mo–Mi 08:00–12:00 / 13:30–17:00, Do ab 09:00, Fr bis 16:00
