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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Zug
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) – kantonale Behörde
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Der Kanton Zug führt anders als Luzern nur eine einzige kantonale KESB statt mehrerer Kreise. Sie ist für Gefährdungsmeldungen und Erwachsenenschutzmassnahmen im ganzen Kanton zuständig. Das wird wichtig, wenn eine Person nach einem Hirnschlag ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Angehörige können hier eine Beistandschaft prüfen lassen – auch dann, wenn sie unsicher sind, ob es wirklich schon so weit ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Direkt kontaktierbar
- Adresse
- Baarerstrasse 139, Postfach, 6301 Zug
- Zeiten
- Mo–Di und Do–Fr 8.00–11.45 / 14.00–17.00 Uhr, Mi 14.00–17.00 Uhr
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)
