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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Zug

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) – kantonale Behörde

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Der Kanton Zug führt anders als Luzern nur eine einzige kantonale KESB statt mehrerer Kreise. Sie ist für Gefährdungsmeldungen und Erwachsenenschutzmassnahmen im ganzen Kanton zuständig. Das wird wichtig, wenn eine Person nach einem Hirnschlag ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Angehörige können hier eine Beistandschaft prüfen lassen – auch dann, wenn sie unsicher sind, ob es wirklich schon so weit ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Direkt kontaktierbar
Adresse
Baarerstrasse 139, Postfach, 6301 Zug
Zeiten
Mo–Di und Do–Fr 8.00–11.45 / 14.00–17.00 Uhr, Mi 14.00–17.00 Uhr

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen)

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