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Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz

Akut- und Übergangspflege (AÜP) – kantonale Information

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Die offizielle Informationsseite des Kantons Schwyz erklärt die Akut- und Übergangspflege: maximal 14 Tage Pflege nach einem Spitalaufenthalt, angeordnet von einer Spitalärztin oder einem Spitalarzt noch vor dem Austritt. Sie kann zu Hause durch eine Vertrags-Spitex oder stationär in einem Heim der kantonalen Pflegeheimliste erbracht werden. Für Unterkunft und Verpflegung fällt eine Tagestaxe von CHF 168.– an. Für Hirnschlag-Betroffene, die nach der Akutphase weder direkt in die Reha noch nach Hause können, ist das das zentrale Überbrückungsinstrument.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Zuweisung durch Spital
Adresse
Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)

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