Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz
Akut- und Übergangspflege (AÜP) – kantonale Information
Was diese Stelle für Sie tut
Die offizielle Informationsseite des Kantons Schwyz erklärt die Akut- und Übergangspflege: maximal 14 Tage Pflege nach einem Spitalaufenthalt, angeordnet von einer Spitalärztin oder einem Spitalarzt noch vor dem Austritt. Sie kann zu Hause durch eine Vertrags-Spitex oder stationär in einem Heim der kantonalen Pflegeheimliste erbracht werden. Für Unterkunft und Verpflegung fällt eine Tagestaxe von CHF 168.– an. Für Hirnschlag-Betroffene, die nach der Akutphase weder direkt in die Reha noch nach Hause können, ist das das zentrale Überbrückungsinstrument.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Zuweisung durch Spital
- Adresse
- Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)
