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Amt für Gesundheit Kanton Obwalden
Spitalplanung und -finanzierung (AÜP-Regelung)
Geprüft im August 2026
Was diese Stelle für Sie tut
Seite des Kantons Obwalden zur Spitalplanung und -finanzierung, unter die auch die kantonale Kostenregelung der Akut- und Übergangspflege fällt. Die Seite konnte technisch nicht direkt geprüft werden (kantonale Verwaltungsseite, siehe blockiert). Für den praktischen Ablauf nach einem Hirnschlag ist das austretende Spital zuständig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer bezahlt
- Kanton/Gemeinde
- Zugang
- Zuweisung durch Spital
- Adresse
- Sarnen
Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)
