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Amt für Gesundheit Kanton Obwalden

Spitalplanung und -finanzierung (AÜP-Regelung)

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Seite des Kantons Obwalden zur Spitalplanung und -finanzierung, unter die auch die kantonale Kostenregelung der Akut- und Übergangspflege fällt. Die Seite konnte technisch nicht direkt geprüft werden (kantonale Verwaltungsseite, siehe blockiert). Für den praktischen Ablauf nach einem Hirnschlag ist das austretende Spital zuständig.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Zuweisung durch Spital
Adresse
Sarnen

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Sprachen, Zeiten)

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