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AHV IV & Sozialversicherung

AHV-Zweigstellen Kanton Bern

Verzeichnis und Zweigstellen-Finder der Ausgleichskasse des Kantons Bern

Geprüft im August 2026

Was diese Stelle für Sie tut

Das Wichtigste zuerst: Im Kanton Bern meldet man sich für AHV- und IV-Leistungen nicht bei der kantonalen Ausgleichskasse selbst an, sondern bei der AHV-Zweigstelle der eigenen Wohngemeinde. Jede Gemeinde führt eine solche Zweigstelle, dort werden Formulare entgegengenommen, Fragen beantwortet und Ergänzungsleistungen abgeklärt. Dieses Verzeichnis der Ausgleichskasse Bern hilft, die richtige Zweigstelle für den eigenen Wohnort zu finden, wenn die Gemeinde unten in dieser Liste nicht aufgeführt ist. Für Betroffene nach einem Hirnschlag ist das der erste Schritt, um überhaupt eine IV-Anmeldung einzureichen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer bezahlt
Kanton/Gemeinde
Zugang
Direkt kontaktierbar
Sprachen
Deutsch, Französisch

Noch unbestätigt — beim Kontakt nachfragen (Adresse, Zeiten)

Angabe korrigieren

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